Burgschule Wredenhagen
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17.02.2021

Schule nach den Winterferien

Liebe Eltern,

ab Montag, 22.02.2021 gelten folgende vorläufige Regelungen zur weiteren Planung des Schulbetriebs nach den Winterferien:

Die Notbetreuung in unserem Landkreis ist aufgehoben.

Da bei uns jedoch immer noch eine Inzidenz über 50 herrscht, bleibt auch ab dem 24.02.2021 die Präsenzpflicht weiterhin aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz. D. h., Sie, liebe Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind in die Schule schicken oder nicht.

Die Regelungen zur Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung wird weiterhin durch die 2. Schul-Corona-Verordnung geregelt und bleibt zunächst unverändert bestehen. Als besondere Unterstützungsmaßnahme für bedürftige Schülerinnen und Schüler werden zusätzliche medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt.

(Hinweis:
Bei einer Inzidenz von 10 Tagen unter 50 findet täglicher Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. D. h., dann gilt wieder Präsenzpflicht.

Bei einem dynamisch steigenden Infektionsgeschehen, spätestens jedoch ab einer 7-Tages-Inzidenz ab 100 in den jeweiligen Landkreisen, gilt der Appell an die Eltern der Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6, die Kinder zu Hause zu betreuen. Schülerinnen und Schüler, die zu Hause betreut werden, erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen.
Ab einer Inzidenz von 150 findet wieder nur eine Notfallbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 statt. (Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Notfallbetreuung wird durch die 2. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 5 und 10 der Corona-Kindertagesförderungsverordnung geregelt.)

Bitte denken Sie auch unbedingt an das Gesundheitsformular!


Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung
Burgschule Grundschule Wredenhagen

 Anlage_1_Formular_zur_Gesundheitsbestätigung v. 11.01..pdf


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