Burgschule Wredenhagen
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25.04.2021

Testpflicht ab 28.04.2021

Liebe Eltern, mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt ab Mittwoch, 28.04.2021, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht sowie an der Notbetreuung nur zulässig ist, wenn Ihr Kind sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testet. Wie bereits bekannt, kann Ihr Kind diesen Test in der Schule oder aber auch - wie durch unsere Schulkonferenz bereits beschlossen- mit Ihnen gemeinsam zuhause durchführen. Allerdings sind Sie nun dazu verpflichtet, mit jedem häuslichen Test auch eine negative Selbsterklärung in schriftlicher Form vorzulegen (Formular Häuslichkeit liegt bei) sowie ebenfalls die gebrauchte Testcassette. Wünschen Sie einen Test in der Schule, geben Sie Ihrem Kind bis spätestens Mittwoch die neue Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit (Formular liegt ebenfalls bei). Sollte am Mittwoch weder die Einverständniserklärung noch die Selbsterklärung mit negativem Testergebnis vorliegen, darf Ihr Kind die Schule (auch während der Notbetreuung) nicht mehr betreten. Die Tests werden am Montag und Dienstag in der Schule oder zuhause durchgeführt. Sollte Ihr Kind die Schule an diesen Tagen nicht besuchen, gilt der erste folgende Schulbesuchstag als Testtag.

 162.HS_Testpflicht_Eltern 23042021.pdf
 A2_Einverständniserklärung_Schule.pdf
 A1_Formular_Häuslichkeit.pdf
 Hinweise zum Datenschutz.pdf


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